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Vorsorge

Ihre Bestattungsvorsorge ist die Entlastung ihrer Hinterbliebenen

Warum sollte ich mitten im Leben an das Ende denken?

Eine Vorsorge kann Unterschiedliches beinhalten Sie können mit uns Ihre genauen Wünsche besprechen und diese bei uns hinterlegen. Außerdem ist es möglich einen festen Betrag auf ein Treuhandkonto einzuzahlen um sich so abzusichern. Eine Vorsorge kann sowohl für Sie selbst, als auch für Ihre nahen Angehörigen abgeschlossen werden. Kontaktieren Sie uns und im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Gesprächs helfen wir Ihnen, sich ein Bild davon zu machen.

Vollmachten & Testament

Vollmachten und Testament sind Formen der Verfügungen bzw. Willenserklärungen zur Regelung bestimmter Fälle, die im Leben oder mit dem Tod eintreten. Unter anderem das Testament oder der Erbvertrag für den Erbfall, die Patientenverfügung für den Fall der ärztlichen Behandlung, die Betreuungsverfügung für den Fall der gravierenden Handlungsunfähigkeit, die Vorsorgevollmacht, mit der für den Fall einer Notsituation eine Handlungsberechtigung für alle oder bestimmte Handlungen auf einen Bevollmächtigen übertragen wird. Alle Verfügungen sind an gewisse Formalien gebunden. Für ihre inhaltliche Abfassung stehen Rechtsberater und für ihre Beurkundung Notare zur Seite. Unser Ziel ist es, Sie auf die Unterschiede hinzuweisen. Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, finden Sie hier einige kurz gefasste Informationen zu diesen Themen. Diese sind ausdrücklich kein Ersatz für die rechtliche bzw. notarielle Beratung.

Finanzielle Absicherung

Verschaffen Sie sich Klarheit. Informieren Sie sich über Bestattungskosten, über den Kauf einer Grabstätte, über Möglichkeiten zur Bestattungsregelung durch einen Vorsorgevertrag. Oder darüber, was mit einer Sterbegeldversicherung abgedeckt werden kann und welche Kosten damit verbunden sind. Lassen Sie sich die Unterschiede zwischen Sterbegeldversicherung, Ansprüchen aus Lebensversicherungen im Zusammenhang mit der Bestattungskostendeckung und einer treuhänderischen Anlage von Vorsorgegeldern erläutern. Und entscheiden Sie in aller Ruhe; auch im Hinblick auf Ihre Wünsche für Vollmachten, Vermächtnis und Ihren letzten Weg.

Mein letzter Weg

Wenn das Herz voll Trauer ist. Abschied, auch der für immer, ist ein feierlicher Anlass. So, wie Geburt mit Begrüßungsgefühlen und Freudentränen gefeiert wird, wird Tod mit Abschiedsgefühlen und Trauertränen gefeiert. Beide, Freudentränen und Trauertränen, sind nicht die Tränen des Neugeborenen oder des Verstorbenen. Sie sind Ausdruck der Liebe derer, in deren Mitte wir unser emotionales zu Hause haben. Die Feier der Geburt kann man noch nicht selbst gestalten. Wohl aber die des Lebensendes. Sie ist die Gelegenheit für Trauernde, sich persönlich zu verabschieden, im Kreise derer, die es ihm gleichtun und mitfühlen.

Rufen Sie uns unverbindlich an

Sie erreichen uns jeder Zeit, auch an Sonn- und Feiertagen, unter der folgenden Telefonnummer: 0214 9 26 93