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Urnenreihengrab

Das Urnenreihengrab – ebenso wie das Erdreihengrab – ist nicht frei wählbar, Ihnen wird das nächste freie Reihengrab zugeteilt. Ein Urnenreihengrab muss bei einer Größe von 0,80 x 0,80 Meter zu mindestens 50 % bepflanzt werden. Auch hier ist der Wiedererwerb ausgeschlossen.